Allgemeine Geschäftsbedingungen des AKZENT Hotels Gasthof Krone
- Die Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Veranstalter. Für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
- Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Nach Ablauf des Optionstermines können wir die reservierten Zimmer oder Banketträume gegebenenfalls anderweitig vermieten.
- Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik…) besteht für uns die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
- Die zu erwartende Personenzahl ist bei Buchung, bzw. bei Festlegung des Menüs anzugeben. Die endgültige Personenzahl geben Sie bitte 48 Stunden vor Beginn Ihrer Veranstaltung bekannt.
- Die uns bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn vorliegende Personenzahl ist Berechnungsgrundlage.
- Für mutwillige Beschädigung, grobe Verschmutzung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wird, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
- Das Abbrennen von Wunderkerzen und sonstigen Feuerwerkskörpern ist aufgrund von Brandschutzbestimmungen nicht genehmigt.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Genehmigung unsererseits wird ein Gedeckpreis bzw. Korkgeld erhoben. Laut Lebensmittelverordnung entnehmen wir von mitgebrachten Kuchen und Torten eine Rückstellprobe. Für alle nicht in unserem Hause produzierten Produkte (Kuchen und andere Speisen) lehnen wir jegliche Haftung ab.
- Bei einem Rücktritt von reservierten Veranstaltungen, Arrangements oder Gruppenreisen gelten folgende Storno-Bedingungen:
Bei Stornierung bis zu 6 Wochen im Voraus: kostenfrei
Bei Stornierung bis zu 4 Wochen im Voraus: 30% des Gesamtbetrages der Rechnung
14 bis 0 Tage vor Termin 80 % des Gesamtbetrages der Rechnung
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen!
10. Bei Einzelreservierungen mit der Direktbucher-Rate gilt die kostenfreie Stornierung bis zum Anreisetag um 14:00 Uhr .
Grundsätzlich wird sich das Akzent-Hotel Gasthof Krone bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Sobald weiter vermietet werden kann, entstehen dem Besteller keine Kosten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
Januar 2021
erstellt nach den Richtlinien des DEHOGA
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
AKZENT Hotel Gasthof Krone, 97264 Helmstadt
www.gasthof-krone.de